Die Schweizer Autobahnvignette gilt für das gesamte schweizerische Nationalstrassennetz. Diese Seite erklärt, welche Strassen unter die Vignettenpflicht fallen und welche nicht.
Das Schweizer Nationalstrassennetz
Das schweizerische Nationalstrassennetz umfasst Autobahnen (A-Strassen) und Autostrassen (Halbautobahnen). Diese Strassen sind durch entsprechende Signale gekennzeichnet und unterliegen der Vignettenpflicht. Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und andere Strassen sind nicht Teil des Nationalstrassennetzes und unterliegen daher nicht der Vignettenpflicht.
Wichtige Nationalstrassen in der Schweiz
Strasse
Verlauf
Vignettenpflichtig
A1
Genf – Lausanne – Bern – Zürich – St. Gallen
Ja
A2
Basel – Luzern – Gotthard – Lugano – Chiasso
Ja
A3
Basel – Zürich – Chur
Ja
A4
Zürich – Luzern (Abschnitte)
Ja
A9
Lausanne – Sion – Brig
Ja
A12
Bern – Fribourg – Lausanne
Ja
A13
San Bernardino – Chur – Sargans
Ja
Kantonsstrassen
Alle Kantonsstrassen
Nein
Praktische Nuancen und lokale Besonderheiten
Es gibt verschiedene praktische Aspekte, die Reisende kennen sollten:
Grenzübergänge: An Grenzübergängen kann die Vignette direkt erworben werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Vignette bereits vor der Einreise zu kaufen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kurze Autobahnabschnitte: Auch wenn Sie nur einen kurzen Abschnitt der Autobahn nutzen, benötigen Sie die Jahresvignette. Es gibt keine Kurzzeittarife für Personenwagen.
Umfahrungsstrassen: In einigen Städten verlaufen Umfahrungsstrassen auf Nationalstrassen. Auch diese unterliegen der Vignettenpflicht.
Tunnel: Die meisten Tunnel auf Nationalstrassen sind durch die Vignette abgedeckt. Einige Tunnel haben jedoch eine separate Maut (z.B. Grosser St. Bernhard Tunnel).
Bergpässe: Viele Bergpässe sind Kantonsstrassen und unterliegen nicht der Vignettenpflicht. Einige Bergstrecken sind jedoch Nationalstrassen.
Grenznahe Gebiete: In grenznahen Gebieten können Strecken wechseln zwischen vignettenpflichtigen und nicht-vignettenpflichtigen Abschnitten. Achten Sie auf die Strassensignalisation.
Strassensignalisation: Nationalstrassen sind durch grüne Schilder mit weisser Schrift gekennzeichnet. Kantonsstrassen sind durch blaue Schilder gekennzeichnet.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Strasse vignettenpflichtig ist, achten Sie auf die Strassensignalisation. Nationalstrassen sind durch grüne Schilder mit weisser Schrift gekennzeichnet.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt einige Ausnahmen und Sonderfälle, die Reisende kennen sollten:
Einige kurze Autobahnabschnitte in Grenznähe können ohne Vignette befahren werden, wenn sie ausschliesslich für den Grenzübertritt genutzt werden. Dies ist jedoch selten und sollte nicht als Regel betrachtet werden.
Fahrzeuge, die ausschliesslich auf Kantonsstrassen fahren, benötigen keine Vignette.
Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der LSVA, nicht der Vignettenpflicht.
Einsatzfahrzeuge und Militärfahrzeuge im Dienst sind ausgenommen.