Alles Wissenswerte über die Vignettenpflicht in der Schweiz: Gültigkeit, Fahrzeugkategorien, Vorbereitung und häufige Fehler – klar und verständlich erklärt.
Informationen entdecken Häufige FragenDie Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresgebühr, die für die Nutzung des schweizerischen Nationalstrassennetzes – also der Autobahnen und Autostrassen – erhoben wird. Sie ist für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen obligatorisch, sobald diese auf mautpflichtigen Strecken fahren. Die Vignette gilt für einen Zeitraum von 14 Monaten: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Im Gegensatz zu manchen anderen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten für Personenwagen. Wer die Schweizer Autobahn auch nur kurz benutzen möchte, benötigt die Jahresvignette. Dies ist ein häufiger Irrtum bei Reisenden, die nur eine kurze Strecke durch die Schweiz fahren.
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t auf Nationalstrassen. Erfahren Sie, welche Fahrzeugkategorien betroffen sind.
Mehr erfahren →Die Vignette gilt 14 Monate – vom 1. Dezember bis 31. Januar des Folgejahres. Keine Tages- oder Wochenvignetten.
Details ansehen →Checkliste, häufige Fehler und praktische Tipps für Ihre Fahrt durch die Schweiz.
Schritt-für-Schritt →Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick darüber, für welche Strassen und Situationen die Vignette gilt – und wo sie nicht benötigt wird.
| Abgedeckt (Vignettenpflicht) | Nicht abgedeckt (keine Vignettenpflicht) |
|---|---|
| Nationalstrassen (Autobahnen, Autostrassen) | Kantons- und Gemeindestrassen |
| Alle Motorfahrzeuge bis 3,5 t zGG | Fahrzeuge über 3,5 t (andere Regelung) |
| Anhänger bis 3,5 t zGG | Motorfahrräder (Mofas) bis 50 ccm |
| Personenwagen (PW) | Landwirtschaftliche Fahrzeuge |
| Lieferwagen bis 3,5 t | Militärfahrzeuge im Dienst |
| Motorräder (Motorräder ab 50 ccm) | Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettung) |
| Wohnmobile bis 3,5 t | Diplomatische Fahrzeuge (unter Bedingungen) |
| Wohnwagen/Anhänger bis 3,5 t | Fahrräder und E-Bikes |
| Ausländische Fahrzeuge auf Schweizer Autobahnen | Ausländische Fahrzeuge auf Kantonsstrassen |
| Fahrzeuge im Transit durch die Schweiz | Reinen Bergstrassen ohne Nationalstrassencharakter |
| Kurze Grenzüberquerungen auf Nationalstrassen | Tunnels mit separater Maut (z.B. Grosser St. Bernhard) |
| Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung | Strassenabschnitte ohne Nationalstrassencharakter |
Die folgenden Fragen werden uns am häufigsten gestellt. Ausführlichere Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Ja. Wer auf Schweizer Nationalstrassen fährt – auch nur für wenige Kilometer im Transit – benötigt die Jahresvignette. Es gibt keine Transitvignette oder Kurzzeittarife für Personenwagen. Die Vignette muss vor der Einreise auf die Nationalstrasse erworben werden.
Ja, Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine eigene Vignette, wenn sie auf Nationalstrassen mitgeführt werden. Die Vignette des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Die Vignette wird am Anhänger befestigt.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strasse ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Busse belegt werden. Zusätzlich kann der Kauf der Vignette verlangt werden. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig.
Die neue Jahresvignette gilt ab dem 1. Dezember des Vorjahres. Das bedeutet: Wenn Sie im November eine Vignette für das nächste Jahr kaufen, können Sie diese bereits ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres verwenden. Die Gültigkeit endet am 31. Januar des übernächsten Jahres.
Damit Ihre Fahrt durch die Schweiz reibungslos verläuft, empfehlen wir, die folgende Checkliste vor der Abreise durchzugehen. Weitere Details finden Sie auf der Schritt-für-Schritt Seite.
AutobahnVignette Schweiz ist ein unabhängiges Informationsportal, das Reisenden und Pendlern umfassende, neutrale Informationen über die Schweizer Autobahnvignette bereitstellt. Unser Ziel ist es, häufige Missverständnisse zu klären und eine verlässliche Informationsquelle für alle zu sein, die durch die Schweiz reisen möchten.
Wir sind kein offizielles staatliches Portal, kein Verkäufer von Vignetten und stehen in keiner Verbindung zu kommerziellen Anbietern. Alle Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Bitte prüfen Sie aktuelle Anforderungen stets bei offiziellen Quellen vor Ihrer Reise.
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